
Es ist das Urteil, auf das Diesel-Fahrer in ganz Deutschland blicken: Golf-Besitzer Wolfgang V. (56) bekommt den vollen Kaufpreis für seinen Schummel-VW zurück! So urteilte das Landgericht Augsburg. Doch ob getäuschte Käufer wirklich Anspruch auf Komplett-Ersatz haben, ist unklar: Warum sich Volkswagen noch nicht geschlagen gibt und wie es in dem Mega-Rechtsstreit jetzt weitergeht, lesen Sie exklusiv mit BILDplus.