München – Sie hatten ganz leichtes Spiel, befand Amtsrichter Stefan Vollath am Freitag im Prozess gegen zwei ehemalige Mitarbeiter von “Hans im Glück”!
Böser Betrug mit Bons bei den Burger-Bratern. In der gut gehenden Filiale im Tal hatten zwei Mitarbeiter Gelder veruntreut haben. Knapp 30.000 Euro sollen der früherer Betriebsleiter Pascal C. (26) und Servicemitarbeiter Daniel K. (26) innerhalb von vier Monaten abgezockt haben. Gestern wurden sie dafür verurteilt.
Was war ihre Masche? Die Angeklagten sollen EC-Kartenbelege gefälscht haben. Im Abrechnungssystem von “Hans im Glück” sind diese Bons wie Bargeld.
Laut Anklage sollen die Angestellten die gefälschten Belege in den Tresor gelegt haben und in selber Höhe Bargeld aus der Kasse entnommen haben. Monatlich rund 7000 Euro. Insgesamt sollen sie mit dieser Betrugsmasche einen Schaden von fast 28.000 Euro verursacht haben. Erst nach vier Monaten flogen sie auf.

Nach BILD-Informationen soll nicht nur die Filiale im Tal betroffen sein. Auch in anderen Hans-im-Glück-Restaurants in München soll es zu ähnlichen Fällen gekommen sein.
▶︎Ein Sprecher der „Hans im Glück Franchise GmbH“ sagt dazu: „Wir sind zutiefst betroffen, dass es zu diesem Vorfall überhaupt kam und erleichtert, dass das Verfahren nun abgeschlossen ist. Im Rahmen der vollumfänglichen Digitalisierung der Prozesse unseres Kassensystems schließen wir derartige Vorfälle in Zukunft aus.“
Fälle wie diese landen selten vor Gericht. Häufig sei es so, dass es arbeitsrechtliche Vereinbarungen gebe und die Unternehmen erst gar keine Anzeigen erstatten, erklärte auf Anfrage Oberstaatsanwalt Weinzierl gegenüber BILD.
Gaststättenverband kennt die Masche
Laut bayerischem Hotel- und Gaststättenverband sind derartige Betrugsdelikte durch Mitarbeiter ein bekanntes Phänomen.
Monika Poschenrieder, Vorsitzende des Bereichs Gastronomie bei der DEHOGA: „Die schwarzen Schafe richten hohen Schaden für die gesamte Branche an.“
Poschenrieder fordert eine flächendeckende Einführung von Registrierkassen. Nur ein zentrales System, das jede Bestellung speichert, könne Abrechnungsbetrügereien vorbeugen.
Das Urteil
Im Betrugsfall im Tal räumten beide Angeklagten die Vorwürfe ein, Richter Vollath verurteilte Pascal C. zu zwei Jahren auf Bewährung, seinen Komplizen Daniel K. zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung.
Den Schaden müssen sie mit Zahlungen von monatlich 150 Euro wieder begleichen. Das Konto von Pascal C. wurde bereits gepfändet, 8000 Euro sichergestellt.